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Zusatzinformationen
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist ein Verfahren, das sicherstellt, dass alle Hundehalter innerhalb der Gemeinde ihren Hund ordnungsgemäß anmelden. Diese Steuer dient zur Finanzierung kommunaler Ausgaben, die durch die Haltung von Hunden entstehen, wie zum Beispiel die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und die Entsorgung von Hundekot. Jeder Hund, der länger als drei Monate alt ist, muss angemeldet werden.
- Der Hund muss älter als drei Monate sein.
- Der Halter muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
- Der Hund darf nicht bereits in einer anderen Gemeinde gemeldet sein.
- Personalausweis oder Reisepass des Hundehalters
- Nachweis über die Hundehaltung (z. B. Kaufvertrag oder Schutzvertrag bei übernommenen Hunden)
- Impfpass des Hundes
- Gegebenenfalls Nachweis über eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer (z. B. bei Assistenzhunden)
- Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung des Hundes oder nach Zuzug in die Gemeinde erfolgen.
- Änderungen wie Abmeldung oder Todesfall des Hundes müssen ebenfalls innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
- Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Gemeinde. Für den ersten Hund liegt sie in der Regel zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr.
- Für jeden weiteren Hund können höhere Sätze gelten.